Hinweis

Die Frage nach Falschgeld wurde schon häufiger gestellt, daher hier die entsprechende Antwort:

Bei einem Geldschein mit einer offensichtlich falschen Zahl wie „21“ (und allen anderen kleinen Details, die bei diesem Schein verändert wurden) handelt es sich nicht um Falschgeld im rechtlichen Sinne.

Dafür gibt es folgende Gründe:

Falschgeld ist definiert als eine Fälschung, die echtes Geld täuschend echt nachahmen soll. Ein Schein mit der Zahl „21“ erfüllt dieses Kriterium nicht, da er nicht als echtes Geld durchgehen soll. Bei Falschgeld geht es darum, im Zahlungsverkehr als echtes Zahlungsmittel verwendet zu werden. Ein Schein mit „21“ ist dafür offensichtlich nicht geeignet.

Echte Falschgeldfälle zielen darauf ab, möglichst genau wie echte Banknoten auszusehen, um im Umlauf nicht aufzufallen. Eine falsche Zahl wie „21“ würde diesem Zweck widersprechen.

Rechtlich relevantes Falschgeld versucht, echte Währungen und Nennwerte zu imitieren. Ein fiktiver Wert wie „21“ ahmt keine existierende Währung nach.

Stattdessen handelt es sich bei einem solchen Schein um eine Attrappe oder wie in unserem Bitcoin Schein, ein Werbeartikel und Kunstobjekt.

Hinweis: Solange nicht versucht wird, den Schein als echtes Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen, ist der Besitz oder die Herstellung solcher unechten Scheine nicht strafbar. Es fehlt die Täuschungsabsicht, die für den Tatbestand der Geldfälschung notwendig wäre.